Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Säge- und Holzindustrie (Allgemeine Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
§ 1 Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Sie gelten auch für Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind.
Ergänzend gelten – sofern sie diesen Bedingungen nicht widersprechen – für alle Holzlieferungen die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr, insbesondere die „Tegernseer Gebräuche“ in der Fassung 1985 mit allen Anlagen und ihrem Anhang. Ihr Wortlaut wird als bekannt unterstellt. Anderenfalls wird der Text auf Anforderung zugesandt.
Abweichende Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers – sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
Der Käufer stimmt zu, daß der Verkäufer die firmen- und personenbezogenen Daten des Käufers gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
§ 2 Angebote - Vertragsabschluss - Preise
§ 3 Lieferung und Gefahrübergang
§ 4 Zahlungsbedingungen
§ 5 Beschaffenheit - Gewährleistung - Mängelrüge - Haftung
§ 6 Haftungsbegrenzung - Schadensersatz
§ 7 Eigentumsvorbehalt
§ 8 Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.